Aktuelle Reform der Landesbauordnung (LBO) und Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB)
Die kürzlich verabschiedete Reform der Landesbauordnung (LBO) sowie die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) bringen wichtige Änderungen für Bauvorhaben mit sich. Diese gesetzlichen Anpassungen zielen darauf ab, das Bauen effizienter, nachhaltiger und rechtssicherer zu gestalten. Sie betreffen unter anderem Vorgaben zu Abstandsflächen, Brandschutz, Barrierefreiheit sowie zur städtebaulichen Entwicklung und Flächennutzung.
Bauherren, Architekten und Investoren sollten sich über die neuen Bestimmungen informieren, um rechtzeitig auf die neuen Regelungen zu reagieren und ihre Projekte entsprechend anzupassen.
Bebauungspläne (B-Pläne) online einsehen
Aktuelle Bebauungspläne können Sie ab sofort bequem online abrufen. Diese Pläne sind entscheidend für die Planung und Genehmigung von Bauprojekten, da sie die zulässige Nutzung und die bauliche Gestaltung von Grundstücken regeln. Für die Einsicht und weiterführende Informationen besuchen Sie bitte den folgenden Link:
https://gis.lkbh.net/buergergis/synserver?project=buergergis&view=kreiskarte
Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Für individuelle Fragen oder rechtliche Details empfehlen wir die Konsultation eines Architekten oder Bauberaters.
Wichtige Information für Bauherren: Stellen Sie Ihren Antrag online!
Planen Sie ein Bauprojekt/Bauvorhaben, möchten Sie eine Nutzungsänderung vornehmen oder benötigen Sie Klarheit über die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks?
Dann sind Sie hier richtig! Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, können Sie Ihren Antrag auf Baugenehmigung, Antrag auf Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) oder Antrag auf Nutzungsänderung usw. jetzt schnell und unkompliziert online stellen.
Folgen Sie einfach dem folgenden Link https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-breisgau-hochschwarzwald/, um direkt zum Antragsformular zu gelangen und alle notwendigen Unterlagen einzureichen. So vermeiden Sie lange Wartezeiten und erhalten frühzeitig eine Rückmeldung von der zuständigen Behörde.